Garagen „An der Reichsbahn“: Wir kündigen Verträge und planen den Rückbau

Allgemein

In der Anhaltsiedlung ist in den vergangenen Jahren viel passiert. Wir haben Wohnungen modernisiert, Außenanlagen verbessert und das Wohnumfeld Schritt für Schritt aufgewertet. Ein Bereich fällt dabei aber immer stärker aus dem Rahmen: der Garagenkomplex „An der Reichsbahn“ samt Umfeld. Die Anlage stammt aus den 1970er Jahren und ist heute deutlich in die Jahre gekommen.

Unsere Geschäftsführerin Susann Schult bringt es so auf den Punkt: „Wir haben in der Anhaltsiedlung viel bewegt und das Quartier deutlich aufgewertet. Umso mehr fällt die Garagenanlage heute als Schandfleck ins Auge.“ Der Zustand der Garagen verschlechtert sich seit längerer Zeit. An mehreren Stellen dringt Feuchtigkeit ein. Tore sind teils marode oder funktionieren nicht mehr richtig. Eine Beleuchtung, die für mehr Sicherheit sorgen könnte, gibt es nicht. „In diesem Zustand können wir das Areal auf Dauer nicht belassen“, sagt Schult.

Neben dem baulichen Verfall kommt ein weiteres Problem hinzu. Die ruhige Randlage wird immer wieder für illegale Müllablagerungen genutzt. Außerdem registrieren wir dort wiederholt Vandalismus, Einbrüche, Brandstiftungen und Diebstähle. Gleichzeitig zeigt sich innerhalb des Komplexes ein überwiegender Leerstand. Dadurch wachsen Zufahrten teilweise stark zu. Einzelne Garagen sind inzwischen gar nicht mehr erreichbar.

Nutzungsverträge werdenzum 30. Juni 2026 gekündigt.

Vor diesem Hintergrund kündigen wir die bestehenden Nutzungsverträge für Garagen und Grundstücke in diesem Bereich zum 30. Juni 2026. Perspektivisch wollen wir die Garagen zurückbauen. „Wir schaffen damit die Grundlage, das Umfeld städtebaulich zu ordnen und das Stadtbild weiter zu verbessern“, sagt Susann Schult. Ziel ist es außerdem, Garagennutzungen künftig zu bündeln. Das bedeutet: Wir wollen prüfen, wie viele der bisherigen Nutzer weiterhin eine Garage benötigen und welche Lösungen sich dafür an anderer, gebündelter Stelle ergeben können.

Wenn die Fläche frei ist, soll sie eine neue Aufgabe bekommen. Geplant ist, sie als ökologische Ausgleichsfläche zu nutzen. „Das ist ein sinnvoller Schritt für die Stadtentwicklung und zugleich ein weiterer Baustein bei der Aufwertung des Quartiers“, so Schult.

Was bedeutet das rechtlich für Garagen auf „fremdem“ Grund?
Viele Garagenstandorte in Ostdeutschland beruhen noch auf Verträgen aus DDR-Zeiten. Typisch ist dabei diese Konstellation: Der Nutzer ist Eigentümer der Garage, aber das Grundstück darunter gehört jemand anderem. Für genau solche Fälle gibt es seit 1995 das Schuldrechtsanpassungsgesetz. Es sollte die alten Nutzungsverhältnisse übergangsweise absichern und in das heutige Zivilrecht überführen.

Wichtig ist: Die Garage gehört nicht automatisch dem Grundstückseigentümer, nur weil sie dort steht. Solange der Vertrag läuft, bleibt die bauliche Anlage grundsätzlich im Eigentum des Nutzers. Erst mit dem Ende des Nutzungsverhältnisses stellt sich die Frage, was passiert: Wird die Garage entfernt oder fällt sie dem Grundstückseigentümer zu. Das hängt von den Umständen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Auch beim Thema Entschädigung hat sich die Rechtslage verändert. Früher gab es eine Investitionsschutzregelung, die einen stärkeren Schutz bot. Dieser spezielle Schutz ist ausgelaufen. Seitdem sind Entschädigungsansprüche deutlich enger gefasst. Vereinfacht gesagt geht es nicht mehr um einen pauschalen Zeitwert. Entscheidend ist vielmehr, ob und in welchem Umfang die bauliche Anlage den Grundstückswert messbar erhöht.

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner